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Antrag auf Bauwasseranschluss
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Wichtiger Hinweis:

Nach Einreichung dieses Formulars bitten wir den/die Antragsteller/in, sich mit dem oben genannten Ansprechpartner der Verbandsgemeindewerke (VG-Werke) Gerolstein in Verbindung zu setzen, um die Anschlussmöglichkeit bzw. das Anschlussdatum abzuklären. Für den vorübergehenden Hausanschluss zur Bauwasserversorgung (Bauanschluss) gelten die Verordnung über Allg. Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 sowie die Allgemeine Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 01.05.2021 in der jeweils gültigen Fassung. Bis zur Fertigstellung des endgültigen Wasserhausanschlusses wird ein Bauwasserzähler installiert. Dieser wird solange zur Verfügung gestellt, bis im Anschlussraum des Neubaus die Zählerarmaturen untergebracht werden können. Die gesamten Kosten für die Herstellung des Bauwasseranschlusses werden nach tatsächlich angefallenem Aufwand berechnet.

 

Für den Zeitraum des Bezugs werden Gebühren nach dem derzeit geltenden Preisblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein erhoben. Während der Bauzeit hat der/die Bauherr/in dafür zu sorgen, dass der Bauwasserzähler nicht beschädigt wird und alle Funktionen gewährleistet sind. Bei Frostgefahr ist der Zähler ausreichend zu schützen (z. B. Begleitheizung). Die Kosten einer Beschädigung des Wasserzählers, auch durch Frost, einschließlich der Armaturen, sind vom/von der Bauherrn/in zu tragen.

 

Sobald die Möglichkeit besteht, die Wasserzählerarmatur endgültig im dafür vorgesehenen Raum zu installieren, sind die VG-Werke Gerolstein zu verständigen. Hierfür ist rechtzeitig vorher ein separater Antrag zu stellen. Diesen finden Sie unter https://werke-gerolstein.de/pages/downloads.asp . Die Verlegungsarbeiten werden Ihnen dann ebenfalls nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.