Wichtiger Hinweis:
Nach Einreichung dieses Formulars bitten wir
den/die Antragsteller/in, sich mit dem oben genannten
Ansprechpartner der Verbandsgemeindewerke (VG-Werke) Gerolstein
in Verbindung zu setzen, um die Anschlussmöglichkeit bzw. das
Anschlussdatum abzuklären. Für den vorübergehenden Hausanschluss
zur Bauwasserversorgung (Bauanschluss) gelten die Verordnung
über Allg. Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
vom 20.06.1980 sowie die Allgemeine Wasserversorgungssatzung der
Verbandsgemeinde Gerolstein vom 01.05.2021 in der jeweils
gültigen Fassung. Bis zur Fertigstellung des endgültigen
Wasserhausanschlusses wird ein Bauwasserzähler installiert.
Dieser wird solange zur Verfügung gestellt, bis im Anschlussraum
des Neubaus die Zählerarmaturen untergebracht werden können. Die
gesamten Kosten für die Herstellung des Bauwasseranschlusses
werden nach tatsächlich angefallenem Aufwand berechnet.
Für den
Zeitraum des Bezugs werden Gebühren nach dem derzeit geltenden
Preisblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein erhoben. Während der
Bauzeit hat der/die Bauherr/in dafür zu sorgen, dass der
Bauwasserzähler nicht beschädigt wird und alle Funktionen
gewährleistet sind. Bei Frostgefahr ist der Zähler ausreichend
zu schützen (z. B. Begleitheizung). Die Kosten einer
Beschädigung des Wasserzählers, auch durch Frost, einschließlich
der Armaturen, sind vom/von der Bauherrn/in zu tragen.
Sobald die Möglichkeit besteht, die
Wasserzählerarmatur endgültig im dafür vorgesehenen Raum zu
installieren, sind die VG-Werke Gerolstein zu verständigen.
Hierfür ist rechtzeitig vorher ein separater Antrag zu stellen.
Diesen finden Sie unter https://werke-gerolstein.de/pages/downloads.asp
. Die Verlegungsarbeiten werden Ihnen dann ebenfalls nach
tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
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