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Wasser aus dem Gerolsteiner Land

 

Organe des Eigenbetriebes

 

Zuständige Organe für die Angelegenheiten der Verbandsgemeindewerke sind:

 

Werkleitung:

Sie führt die laufenden Geschäfte des Eigenbetriebs und vertritt die Werke nach außen. Zudem führt sie die Dienstaufsicht über die im Eigenbetrieb tätigen Mitarbeiter und ist für die Vorbereitung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates und des Werkausschusses sowie deren Umsetzung verantwortlich. Mittels halbjährlicher Zwischenberichte werden Bürgermeister und Werkausschuss über die Entwicklungen im Eigenbetrieb informiert.

 

Werkausschuss:

Der Ausschuss besteht aus 20 Mitgliedern und zusätzlich 6 Beschäftigtenvertreter. Den Vorsitz führt Herr Bürgermeister Hans-Peter Böffgen. In regelmäßigen Sitzungen entscheidet der Werkausschuss beratend oder beschließt über die Vergabe von Aufträgen, Satzungen, Personalangelegenheiten und den Jahresabschluss. 

 

Mitglieder des Werkausschuss sind: Vertreter:
Klaus Sohns CDU Marie Schellen
Wolfgang Bauer CDU Bernhard Jüngling
Markus Schellen CDU Andreas Hoffmann
Gotthard Lenzen CDU Frank Kerner
Edi Schell CDU Stefanie Kugel
Alfred Mastiaux CDU Michael Bach
Henning Schlösser CDU Wolfgang Heck
Arno Simon CDU Andreas Phlepsen
Stefan Juchems FWG Josef Ballmann
Hans Walter Blankenheim FWG Carina Möller
Paul Becker FWG Rudolf Mathey
Nikolaus Hayer FWG Marco Handwerk
Herbert Lames SPD Reinhard Kröffges
Dirk Weicker SPD Carolin Heck
Rudolf Heinzelmann SPD Dirk Brülls-Vonthron
Michael Linden SPD Hans Christoph Heymann
Hendrik Eltze GRÜNE Michael Nusch-Bösebeck
Timo Lentz FDP Peter Hutsch
Leo Mertes Sturm im Wald/ÖDP Dieter Ille
Achim Kochs

Sturm im Wald/ÖDP

René Dittus
 
Beschäftigtenvertreter
Ralph Lenzen   Markus Schmitz
Thomas Heinz   Marco Schleich
Thomas Meyers   Christian Benner
Dieter Dederichs   Bertram, Dieter
Kolja Schmitz   Rainer Caspers
Peter Kettel   Daniel Hilgers

 

Verbandsgemeinderat:

Als Organ des Eigenbetriebs beschließt der Verbandsgemeinderat über den Erlass und Änderungen der Betriebssatzung, der Beitrags- und Gebührensatzung. Er stellt den Wirtschaftsplan fest, bestellt die Jahresabschlussprüfer und beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses. Zudem bestellt der Verbandsgemeinderat den Werkausschuss sowie die Werkleitung und ist auch für die Vergabe von umfangreichen Aufträgen verantwortlich.

 

Bürgermeister:

Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Werkausschuss und ist Vorgesetzter der Werkleitung.