Trinkwasserschutz
Zum unmittelbaren Schutz des Grundwassers werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Die Wasserschutzgebiete werden eingeteilt in Schutzzonen I - III.
Die Schutzzone I (Fassungsbereich) definiert den direkten Bereich um die Wassergewinnung herum (In Allgemeinen beträgt die Ausdehnung mindestens 10 m um die Wassergewinnung herum. Er ist eingezäunt und damit gegen das Betreten Unbefugter gesichert. Eine Nutzung der Flächen ist nicht zugelassen.
Die Schutzzone II (engere Zone) erstreckt sich vom Fassungsgebiet um die Brunnen herum bis zur sogenannten 50-Tage-Linie. Die Ausdehnung der Schutzzone II ist von der Fließzeit des Grundwassers in dem Bereich abhängig. Die Fließzeit des Grundwassers vom äußeren Rand bis zur Fassung soll mindestens 50 Tage dauern. Man geht davon aus, dass in dieser Zeit Keime und Krankheitserreger absterben.
Die Schutzzone III erstreckt sich bis zur Grenze des Wassergewinnungsbereiches und definiert den von der Wassergewinnung am weitesten entfernten Bereich im Wasserschutzgebiet. Dieser Bereich umfasst das gesamte Einzugsgebiet des Grundwassers, dass der Fassung zufließt.
>>> Eine grafische Übersicht der Wasserschutzgebiete mit weiteren Informationen finden Sie hier <<<
Für Details zu den einzelnen Wasserschutzgebieten klicken Sie auf die nachstehende Auswahl: