Hinweise zum
Betreiben einer Brauchwasseranlage ( Regenwassernutzungsanlage)
Aus
umweltideologischen Gesichtspunkten werden vor allem in
Neubauten vermehrt Anlagen zur Nutzung von Regenwasser im
häuslichen Bereich eingebaut. Diese Anlagen dienen dazu,
Regenwasser und/oder Brunnenwasser als Brauchwasser z.B. für die
Toilettenspülung oder zum Wäschewaschen zu nutzen.
Die Nutzung von
Regenwasser für die Toilettenspülung bzw. die Waschmaschine ist
aus hygienischen Gründen sehr bedenklich, zumal das von den
Dachflächen abfließende Regenwasser mit Vogelkot und anderen
Verschmutzungen belastet ist und nur unter erheblichen
technischen und finanziellen Aufwendungen gereinigt werden kann.
Hinzu kommt bei solchen Brauchwasseranlagen, dass das
Brauchwasser über ein zweites separates Leitungsnetz zu den
Endabnehmern (Toilette) transportiert werden muss. Dieses
zusätzliche Leitungsnetz darf nicht mit dem im Haus
installierten Trinkwasserleitungsnetz verbunden werden. Eine
Verbindung beider Anlagen hätte zur Folge, dass das Trinkwasser
durch das verschmutzte Brauchwasser verkeimen und somit zu
gravierenden Gesundheitsgefahren führen kann. Aus diesem Grunde
ist eine direkte Verbindung von Trinkwasseranlagen mit
Brauchwasseranlagen nach § 17 Abs. 2 der Trinkwasserverordnung
und nach DIN 1988 Teil 4 Abs. 3.2.1 verboten.
Der Betrieb von
Brauchwasseranlagen unterliegt gesetzlich der Anzeige-,
Genehmigungs- und Kontrollpflicht. Nach § 3 Abs. 2 der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit
Wasser (AVBWasserV) ist der Kunde verpflichtet, das
Wasserversorgungsunternehmen von der Errichtung einer
Eigengewinnungsanlage (Brauchwasseranlagen und Brunnen) zu
unterrichten. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen,
dass von seiner Eigenanlage störende Rückwirkungen auf das
öffentliche Wasserversorgungsnetz und auf die Güte des
Trinkwasser auszuschließen sind. Die Praxis hat gezeigt, dass
solche Anlagen nicht immer sachgemäß installiert sind und dass
es zu Fehlanschlüssen und unzulässigen Verbindungen mit dem
öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz kommt. Bei Rückfließen
von Brauchwasser in das Trinkwasserversorgungsnetz ist eine
bakteriologische Verunreinigung des Trinkwassers und dadurch
eine gesundheitliche Gefährdung möglich.
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