Ihr Ergebnis:
Nach § 22 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung (ESA) der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 01. Dezember 2001 kann je Großvieheinheit (GVE) auf Antrag ein Abzug von 12 cbm je Großvieheinheit im Bereich Schmutzwasser gewährt werden. Dafür gelten als Großvieheinheiten: 1 Pferd = 1,00 GVE 1 Rind bei gemischtem Bestand = 0,66 GVE 1 Rind bei reinem Milchviehbestand = 1,00 GVE 1 Schwein bei gemischtem Bestand = 0,16 GVE 1 Schwein bei reinem Zuchtschweinebestand = 0,33 GVE Stichtag ist der 04. Dezember des laufenden Jahres. |