Ihr Ergebnis:
Nach §1 der EigenüberwachungsVO von Abwasseranlagen Rheinland-Pfalz sind Abwasserbehandlungsanlagen für häusliches Abwasser <8m³ täglich (=Hausanschlüsse) ausgenommen. Es besteht somit derzeit noch Keine Pflicht zur Dichtheitsprüfung für private Hausanschlüsse. |