Menü
Wasser aus dem Gerosteiner Land

Ihr Ergebnis: 

 

Nach §1 der EigenüberwachungsVO von Abwasseranlagen Rheinland-Pfalz sind Abwasserbehandlungsanlagen für häusliches Abwasser <8m³ täglich (=Hausanschlüsse) ausgenommen. Es besteht somit derzeit noch Keine Pflicht zur Dichtheitsprüfung für private Hausanschlüsse.

Seite drucken