Ihr Ergebnis:
Der Grundstücksanschluss ist die Verbindung zwischen der Straßenleitung und der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle der Straßenleitung und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hauptabsperrvorrichtung ist die in Fließrichtung des Wassers vor der Messeinrichtung angeordnete Absperrvorrichtung. Als „überlang“ gilt ein Grundstücksanschluss jedenfalls dann, wenn seine Länge auf dem Grundstück des Grundstückeigentümers mehr als 30 m beträgt. |