Ihr Ergebnis:
Eine Entwässerungsgenehmigung ist erforderlich, wenn
die Errichtung oder Änderung der
Grundstücksentwässerungsanlage beabsichtigt wird. Sie ist auch dann
notwendig, wenn noch keine Anschlussmöglichkeit an den öffentlichen Abwasserkanal besteht, sondern die
Einleitung in eine grundstückseigene Kleinkläranlage oder Sammelgrube erfolgt. Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind dem Entwässerungsantrag (siehe
Downloadmöglichkeit) beizufügen. Die
Bauzeichnungen sind mit farblicher und symbolischer Einzeichnung aller Entwässerungsanlagen
(Entwässerungsobjekte, Leitungen, Entlüftung über Dach, Rückstausicherungen
sowie Kontrollöffnungen und Schächte) darzustellen. ·
Übersichtsplan M 1:5000 (DGK 5) ·
Lageplan der Außenanlage M 1:500 mit Darstellung
der Gebäude auf den Nachbargrundstücken ·
Grundriss (Keller-, Erd-, Obergeschoss) mit den
jeweiligen Rohrquerschnittsangaben im M 1:100 ·
Vertikalschnitt mit Höhenangaben bezogen auf NN oder
OK Straße M 1:100 Das vereinfachte
Antragsverfahren findet nur dann Anwendung, wenn eine
Entwässerungsgenehmigung für die Einleitung in einen Mischwasserkanal vorliegt
und dieser durch eine Trennkanalisation ersetzt wird. Hierbei wird die
Grundstücksentwässerungsanlage lediglich im Bezug auf die
Regenwasserbeseitigung geändert. |