Menü
Wasser aus dem Gerosteiner Land

Ihr Ergebnis: 

 

Grundstücksanschlüsse, über die länger als ein Jahr kein Wasser entnommen wird, trennt das Wasserversorgungsunternehmen vom Verteilungsnetz ab. Der Anschluss- und Versorgungsvertrag gilt mit diesem Zeitpunkt als aufgelöst.

Seite drucken