Ihr Ergebnis:
Grundstücksanschlüsse, über die länger als ein Jahr kein Wasser entnommen wird, trennt das Wasserversorgungsunternehmen vom Verteilungsnetz ab. Der Anschluss- und Versorgungsvertrag gilt mit diesem Zeitpunkt als aufgelöst. |
Ihr Ergebnis:
Grundstücksanschlüsse, über die länger als ein Jahr kein Wasser entnommen wird, trennt das Wasserversorgungsunternehmen vom Verteilungsnetz ab. Der Anschluss- und Versorgungsvertrag gilt mit diesem Zeitpunkt als aufgelöst. |