Ihr Ergebnis:
Das Wasserversorgungsunternehmnen ist berechtigt, den Wasserverbrauch zu schätzen, wenn der Kunde die Ablesung nicht ermöglicht und die vom Wasserversorgungsunternehmen verlangte Selbstablesung nicht durchführt. Die Schätzung des Wasserversorgungsunternehmens orientiert sich dann am Ableseergebnis des Vorjahres und berücksichtigt dabei die tatsächlichen Verhältnisse. Das Wasserversorgungsunternehmen kann eine Nach- oder Neuberechnung des Wasserverbrauchs vornehmen, wenn sich bei einer späteren Ablesung herausstellt, dass der vom Wasserversorgungsunternehmen geschätzte Verbrauch zu niedrig oder zu hoch angesetzt wurde. |