Ihr Ergebnis:
Über den Baukostenzuschuss wird der Grundstückseigentümer an den Investitionskosten beteiligt, die den Verbandsgemeindewerken entstehen, damit sie das Wasser bis an die Übergabestelle zum Wasserhausanschluss liefern können. Hierzu gehören u. a. Kosten für die Errichtung von Pumpanlagen, Aufbereitungsanlagen, überörtliche Verteilungsanlagen, Straßenleitungen, u. v. m. Der Baukostenzuschuss wird von jedem Bauherrn erhoben, der einen erstmaligen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung wünscht. Entsprechend dem jeweiligen Bauvorhaben bildet entweder die Grundstücksgröße oder die Geschossfläche des zu errichtenden Gebäudes die Berechnungsgrundlage. Aber auch andere Berechnungsmodelle sind möglich. Rechtsgrundlagen: Die Berechtigung zur Erhebung des Baukostenzuschusses ergibt sich aus § 9 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und § 4 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen / Wasserversorgung (ZVBWasserV) der Verbandsgemeinde Gerolstein. Höhe des Baukostenzuschusses in der Verbandsgemeinde Gerolstein: Der Baukostenzuschuss wird im Preisblatt, das Anlage zu der ZVBWasserV ist, öffentlich bekannt gemacht. Derzeit beträgt der Baukostenzuschuss pro m2 Grundstücksfläche 0,51 EUR und pro m3 umbauter Raum 0,31 EUR zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 7 %)
Berechnungsbeispiel: Für ein Grundstück von 800 qm Fläche sowie einem Gebäude von 700 m3 umbautem Raum berechnet sich der Baukostenzuschuss wie folgt:
Festsetzung und Zahlung: Der Baukostenzuschuss wird von den Verbandsgemeindewerken erst angefordert, wenn ein Bauherr den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung beantragt. Gem. § 3 Abs. 5 der ZVBWasserV ist der zu zahlende BKZ zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung wird erst hergestellt, wenn der Baukostenzuschuss gezahlt ist. |