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Antrag auf Abzug von Abwassermengen bei Viehhaltung
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Nach der Anzahl der vorhandenen Großvieheinheiten werden je Einheit und Jahr 12 m³ abgesetzt. Stichtag ist der 05. Dezember des jeweiligen Jahres.

Abgabe bis spätestens 10. Januar des darauffolgenden Jahres (Ausschlussfrist!)

 

Ich beantrage die Berücksichtigung nachstehender Großvieheinheiten für das Jahr *
 
 
Anzahl: *
Pferde (je Stück = 1,00 Großvieheinheiten)
Rinder bei gemischten Bestand (je Stück = 0,66 Großvieheinheiten)
Rinder bei reinem Milchviehbestand (je Stück = 1,00 Großvieheinheiten)
Schweine bei gemischtem Bestand (je Stück = 0,16 Großvieheinheiten)
Schweine bei reinem Zuchtschweinebestand (je Stück 0,33 Großvieheinheiten)
Anzahl der Personen im Haushalt (je Person müssen 35 m³ bleiben)
 

 

E-Mail: ich möchte eine Kopie der E-Mail erhalten
 
Bemerkungen:

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